Erklärung zur Barrierefreiheit
Die CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Nutzer*innen.
Die CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetauftritte der CAB Caritas:
- cab-caritas.de
- behindertenhilfe.cab-caritas.de
- pflege.cab-caritas.de
- ambulante-pflege.cab-caritas.de
- cabkom.cab-caritas.de
- cabito.cab-caritas.de
- karriere.cab-caritas.de
- leichte-sprache.cab-caritas.de
Die CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH hat die Absicht mit ihrem Internetauftritt leichte-sprache.cab-caritas.de ein höheres Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website leichte-sprache.cab-caritas.de ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vollständig vereinbar.
Die weiteren oben genannten Websites der CAB Caritas sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Nicht alle zur Verfügung gestellten PDF-Dokumente sind vollständig barrierefrei.
- Es steht nicht für alle Seiten und Inhalte eine Version in Leichter Sprache zur Verfügung.
- Untertitel bei Videos, Volltext-Alternative für Videos und Audiodeskription werden nicht umfassend gewährleistet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.
Die Internetseiten wurden im Rahmen einer Selbstbewertung auf die Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 geprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.06.2025 überprüft.
Barrieren melden, sowie Informationen zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter marketing-teilhabe@remove-this.cab-caritas.de an.
Ansprechpartnerin für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH
Moltkestraße 14
86159 Augsburg
E-Mail: marketing-teilhabe@remove-this.cab-caritas.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@remove-this.bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@remove-this.schlichtungsstelle-bgg.de