Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette - Grundsatzerklärung und Beschwerdesystem zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH, setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) um.

Dazu haben wir eine Grundsatzerklärung verfasst, die Sie hier finden.

Für Hinweise zu Risiken und Verletzungen des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes werden geschützte Kommunikationskanäle und vertrauliche Ansprechpartner*innen bereitgestellt. Wir arbeiten dabei vertrauensvoll mit einem externen Unternehmen, der Caritas Dienstleistungsgenossenschaft (cdg) in Paderborn, zusammen. Dort ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen sicher und vertraulich behandelt, sowie sach- und fachgerecht rechtlich eingeordnet wird. Die Identität der hinweisgebenden Person wird erst dann an die* Ansprechpartner*in im Unternehmen weitergegeben, wenn Sie ausdrücklich Ihr Einverständnis dazu erklären. Ihre Hinweise können Sie hier vertraulich weitergeben.

Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG

Musterprozess bei Eingang einer Meldung gemäß des LkSG